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Herzlich Willkommen in der Gemeinde Himmelberg!

Welcome - Benvenuti - Dobrodošli!

Himmelberg liegt im Zentrum Mittelkärntens. Schon bei der Ortseinfahrt fällt das Schloss Biberstein ins Auge. Neben dem kleinen, aber feinen Ortskern wird Himmelberg von vier Bergen umgeben - dem Dragelsberg, dem Zedlitzberg, dem Klatzenberg und dem Saurachberg.

Die Tiebelquellen als Aushängeschild unserer Gemeinde haben hier ihren Ursprung und die Tiebel durchfließt das Tal. Erholungssuchenden bietet das gut ausgebaute Wanderwegenetz viele Möglichkeiten Himmelberg's Natur zu erkunden. Durch die ausgezeichnete Lage befinden sich viele beliebte Ausflugsziele, Seen und auch Skigebiete in unmittelbarer Nähe.

Bürgermeister Heimo Rinösl

Auf einen Blick:

  • Gemeindegröße: 56,85 km2
  • Haushalte: ~ 1.000
  • Seehöhe: 626 m - 1.600 m
  • Bezirk: Feldkirchen in Kärnten
  • Wohnbevölkerung: 2.289*

*) laut Registerzählung 2017

Familienfreundliche Gemeinde
Wir sind eine gesunde und familienfreundliche Gemeinde
Gesunde Gemeinde

Aktuelles

Wasserzählerstandsmeldung

Aktuelles

Wasserzählerstandsmeldung

Die Gemeinde Himmelberg ersucht Sie höflichst um Bekanntgabe des Wasserzählerstandes mit Stichtag zum 31.12.2024.

Bitte die Wasserablesekarte bis 10.01.2025 durch 
          
      •    persönliche Abgabe oder Einwurf in den Gemeindebriefkasten,
      •    per E-Mail an himmelberg@ktn.gde.at
      •    mittels Fax an 04276/2310-16,
      •    oder auf dem Postweg
            (Postgebühr übernimmt die Gemeinde)

retournieren.

Sie können den Verbrauch auch online via Online-Formular erfassen. Klicken Sie dazu hier!

Aktuelles

Heizzuschuss 2024/2025

Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können bis einschließlich 31. März 2025 im Gemeindeamt Himmelberg eingebracht werden.
  • Heizkostenunterstützung in Höhe von  € 180,00

Einkommensgrenze (monatlich) (alle Beträge gerundet)

   

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

   €    1.270,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

   €    1.840,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

   €       360,-

  • Heizkostenunterstützung in Höhe von   € 110,00
   

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

   €    1.510,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

   €    2.080,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

   €       360,-

*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet

Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. Bei Antragstellung sind aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen und eine Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung des Heizzuschusses bekanntzugeben.

Datei-Anhang

Heizzuschuss 2024-2025 Antragsformular.pdf (0.20 MB)

Aktuelles

Volksbefragung 2025 - Kundmachung Wahlorte und Wahlzeiten

Datei-Anhang

04 Kund_Verfügungen Wahlbehörde_Vbefr2025.pdf (0.08 MB)

Aktuelles

Weihnachtsöffnungszeiten des Gemeindeamtes

Das Gemeindeamt Himmelberg hat zwischen den Weihnachtsfeiertagen - ausgenommen am 24.12.2024 und am 31.12.2024 - geöffnet.

Die nächste Bürgermeister-Sprechstunde findet wie gewohnt am Dienstag 07. Jänner 2025 statt.

Wir wünschen ein frohes, friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest und vor allem ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2025.

Aktuelles

Informationen zum Trinkwasser

Datei-Anhang

Untersuchungsbefund Wass_20241209143511.pdf (0.68 MB)
Besuch vom Nikolaus

Aktuelles

Besuch vom Nikolaus

Am Freitag, den 06. Dezember überraschte der heilige Nikolaus mit seinem Besuch die Kinder der Volksschule und des Kindergartens in Himmelberg. Die Kinder begrüßten ihn mit Liedern und Gedichten und hörten gespannt zu, welche Geschichten der Nikolaus aus dem Goldenen Buch zu erzählen hat. Im Anschluss erhielt jedes Kind sein Nikolaussackerl, das mit großer Freude entgegengenommen wurde.
Statistik Austria: Konsumerhebung

Aktuelles

Statistik Austria: Konsumerhebung

Wie verändert sich das Konsumverhalten im Laufe der Zeit? Alle fünf Jahre hat Statistik Austria die Konsumerhebung durchzuführen. Mit Hilfe dieser Erhebung kann der sogenannte Warenkorb für Österreich angepasst werden, mit dem der Verbraucherpreisindex (VPI) und damit die Inflation berechnet werden kann. Bis Mai 2025 schreibt Statistik Austria per Zufall gezogene Haushalte an und lädt ein, daran mitzuarbeiten.

Wozu braucht man Daten der Konsumerhebung?

Die Ergebnisse der Konsumerhebung sind ein wichtiger Indikator zur Beschreibung des Lebensstandards in Österreich. Die Ergebnisse sind von hoher Bedeutung für die Berechnung des Verbraucherpreisindex (VPI) und der Inflation.

Was ist der Verbraucherpreisindex?

Schlagzeilen wie „Inflation in Österreich so hoch wie nie“, „Preise steigen weiter“, „Inflation auf niedrigem Niveau“ oder „Verbraucherpreisindex bei 1,8 %“ sind in den Medien immer wieder zu lesen. Statistik Austria berechnet diesen Verbraucherpreisindex (VPI). Er zeigt an, wie sich Preise verändern, ist also ein Maßstab für die allgemeine Preisentwicklung oder Inflation in Österreich.

Wie wird der VPI berechnet und was hat die Konsumerhebung damit zu tun?

Statistik Austria beobachtet regelmäßig Preise, um die allgemeine Preisentwicklung oder Inflation zu berechnen. Dafür wird ein sogenannter Warenkorb zusammengestellt, der rund 770 Produkte und Dienstleistungen enthält und die Ausgaben der Haushalte in Österreich widerspiegelt. Die Grundlage dafür liefert die Konsumerhebung. Alle 5 Jahre wird der Warenkorb grundlegend überarbeitet, weil sich das Einkaufsverhalten über die Zeit verändert und Produkte oder Dienste an Bedeutung gewinnen oder verlieren. So wurden etwa die Preise für Smartphones oder Streamingdienste in den Warenkorb aufgenommen, jene für das Festnetztelefon oder Musik-CDs hingegen mussten weichen.

Was haben die Menschen in Österreich davon?

Ihre Teilnahme gewährleistet zuverlässige Daten, die sowohl für Sie, als auch für Entscheidungen, die uns alle betreffen, von Nutzen sind.

Der VPI wird zur Wertsicherung von Geldbeträgen wie etwa Mieten oder Unterhaltszahlungen verwendet und ist zudem Basis für Lohn- und Pensionsverhandlungen.

Auf der Homepage von Statistik Austria finden Sie auch einen Wertsicherungsrechner, mit dem Sie selbst den aktuellen Wert eines Betrags, der in der Vergangenheit vereinbart wurde, berechnen können. So können Sie sog. Wertsicherungsklauseln in Ihren Verträgen (z. B. Miete, Versicherungen) prüfen. Ein weiteres kostenloses Service bietet der persönliche Inflationsrechner: Mit Hilfe dieses Tools haben Sie die Möglichkeit, Ihre eigene Inflationsrate zu berechnen und diese mit der allgemeinen zu vergleichen.

Was ist zu tun?

Teilnehmen können ausschließlich jene Haushalte, die der Zufall zieht. Diese Haushalte werden schriftlich verständigt und informiert. Gestartet wird mit einem Fragebogen, im Anschluss daran führt man ein zweiwöchiges Haushaltsbuch und schließt wieder mit einem Fragebogen ab. Ob das Haushaltsbuch online oder auf Papier geführt wird, entscheidet der Haushalt selbst.

Information und Kontakt

Detaillierte Informationen zur Konsumerhebung 2024/25 finden Sie auf der Website von Statistik Austria unter www.statistik.at/konsum.

Teilnehmende Haushalte finden Unterstützung unter unserer Hotline +43 1 711 28-8967 (Montag bis Freitag 9:00-15:00 Uhr) oder unter konsum-online@statistik.gv.at.

 

Link

https://www.statistik.at/konsum

Aktuelles

Stellungskundmachung 2025 für den Geburtsjahrgang 2007; Information

Unter nachfolgendem Link ist der vorläufige Stellungsplan 2025 für den Geburtsjahrgang 2007 verfügbar. Der vorläufige Stellungsplan ist ein lebendes Dokument und wird bei Bedarf aktualisiert. Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen

Link

https://karriere.bundesheer.at/fileadmin/pdf/Stellungspl%C3%A4ne_neu_26.06.2023/Stellungspl%C3%A4ne_2025/1_Version/Stellungsplan_K%C3%A4rnten_2025.pdf

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