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Herzlich Willkommen in der Gemeinde Himmelberg!

Welcome - Benvenuti - Dobrodošli!

Himmelberg liegt im Zentrum Mittelkärntens. Schon bei der Ortseinfahrt fällt das Schloss Biberstein ins Auge. Neben dem kleinen, aber feinen Ortskern wird Himmelberg von vier Bergen umgeben - dem Dragelsberg, dem Zedlitzberg, dem Klatzenberg und dem Saurachberg.

Die Tiebelquellen als Aushängeschild unserer Gemeinde haben hier ihren Ursprung und die Tiebel durchfließt das Tal. Erholungssuchenden bietet das gut ausgebaute Wanderwegenetz viele Möglichkeiten Himmelberg's Natur zu erkunden. Durch die ausgezeichnete Lage befinden sich viele beliebte Ausflugsziele, Seen und auch Skigebiete in unmittelbarer Nähe.

Bürgermeister Heimo Rinösl

Auf einen Blick:

  • Gemeindegröße: 56,85 km2
  • Haushalte: ~ 1.000
  • Seehöhe: 626 m - 1.600 m
  • Bezirk: Feldkirchen in Kärnten
  • Wohnbevölkerung: 2.289*

*) laut Registerzählung 2017

Familienfreundliche Gemeinde
Wir sind eine gesunde und familienfreundliche Gemeinde
Gesunde Gemeinde

Aktuelles

Aktuelles

Osterfeueranmeldung

Osterfeuer sind im Gemeindeamt Himmelberg, Herr Ing.Rindler 04276-2310-21, bis spätestens Dienstag, 15. April 2025 zu melden. Gleichzeitig ist das Formular (Meldung über das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers im unbebauten Gebiet) vollständig ausgefüllt und unterfertigt vorzulegen.

Datei-Anhang

MeldungBrauchtumsfeuer.pdf (0.49 MB)

Aktuelles

Heizzuschuss 2024/2025

Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können bis einschließlich 31. März 2025 im Gemeindeamt Himmelberg eingebracht werden.
  • Heizkostenunterstützung in Höhe von  € 180,00

Einkommensgrenze (monatlich) (alle Beträge gerundet)

   

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

   €    1.270,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

   €    1.840,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

   €       360,-

  • Heizkostenunterstützung in Höhe von   € 110,00
   

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

   €    1.510,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

   €    2.080,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

   €       360,-

*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet

Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. Bei Antragstellung sind aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen und eine Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung des Heizzuschusses bekanntzugeben.

Datei-Anhang

Heizzuschuss 2024-2025 Antragsformular.pdf (0.20 MB)

Amtstafel

Vereinfachtes Bauverfahren - Errichtung einer Garage für zwei PKW

Datei-Anhang

VVMagCarmenMissoni.pdf (0.06 MB)

Aktuelles

Blutspendeaktion

Blutspendeaktion

Aktuelles

Blutspendeaktion

Der Blutspendedienst vom Roten Kreuz Kärnten veranstaltet eine Blutabnahme am 

Donnerstag, 3. April 2025
in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr
in der Volksschule Himmelberg. 
 
Die Bevölkerung von Himmelberg und Umgebung wird gebeten, sich recht zahlreich an dieser Blutspendeaktion zu beteiligen.

Blutspenden rettet Leben und bitte den Lichtbildausweis nicht vergessen.

Datei-Anhang

Gemeinde Himmelberg- Himmelberg Volksschule.pdf (0.34 MB)

Amtstafel

Rechnungsabschluss 2024 - Kundmachung zur Einsicht vor Beschlussfassung

Kundmachung des Bürgermeisters der Gemeinde Himmelberg vom 24. März 2025

Gemäß § 54 Kärntner Gemeindehaushaltsgesetz - K-GHG, LGBl. Nr. 80/2019, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 66/2020, wird kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses 2024 einschließlich der textlichen Erläuterungen in der Zeit

vom 25. März 2025 bis 1. April 2025

während der Amtsstunden im Gemeindeamt Himmelberg (Zimmer 10, I. Stock) zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde Himmelberg [https://www.himmelberg.at] bereitgestellt wird.

Der Bürgermeister:
Heimo Rinösl

Datei-Anhang

RA 2024_Entwurf.pdf (7.72 MB)

Amtstafel

Vereinfachtes Bauverfahren - Errichtung von Stützmauern und einer Mauer

Datei-Anhang

KUDominikJohannaTrampitsch.pdf (0.07 MB)

Aktuelles

Bienenmeldung

Bienenmeldung

Aktuelles

Bienenmeldung

Im Zusammenhang mit dem Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 63/2007 idgF (K-BiWG) wird über Folgendes informiert:

1. Nach § 5 Abs 1 K-BiWG sind die Neuaufstellung und die Auflassung eines Heimbienenstandes vom Bienenhalter unverzüglich dem Bürgermeister zu melden. 
2. Die beabsichtigte Aufstellung von Wanderbienenständen außerhalb des Gebietes der Gemeinde des Standortes des Heimbienenstandes ist nach § 8 Abs 1 K-BiWG vom Bienenhalter dem Bürgermeister der Gemeinde, in der der Bienenstand aufgestellt werden soll, längstens zwei Wochen vor der geplanten Aufstellung des Bienenstandes unter Vorlage einer Wanderbescheinigung sowie unter Angabe des Ortes der geplanten Aufstellung und der Anzahl der Bienenstöcke anzuzeigen. 
3. Weiters sind Bienenhalter nach § 5 Abs2 K-BiWG verpflichtet, dem Bürgermeister jährlich bis längstens 15. April den Standort, die Anzahl und, sofern andere Bienenvölker als jene der Rasse „Carnica“ (Apis mellifera carnica) gehalten werden, die Rasse der Bienenvölker bekannt zu geben. Diese Meldung muss zusätzlich zur Meldung im VIS erbracht werden.

Datei-Anhang

Bienenmeldung.pdf (0.01 MB)

Amtstafel

Kundmachung - Zu- und Umbau beim bestehenden Nebengebäude

Datei-Anhang

KUAlenBarlovic.pdf (0.12 MB)

Termine

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