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Gebühren

Gebühren, Abgaben, Steuern und privatrechtliche Entgelte
in der Gemeinde Himmelberg - Stand 01.01.2009

Steuern:
Darunter versteht man Abgaben (Geldleistungen), die unter hoheitlichem Zwang und ohne unmittelbare Gegenleistung vorgeschrieben werden. Unter Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen zu verstehen, die kraft öffentlichen Rechts zur Erzielung von Einnahmen und zur Bestreitung des Aufwandes vorgeschrieben bzw. eingehoben werden.

Beiträge:
Darunter versteht man Geldleistungen, die zur gänzlichen oder teilweisen Deckung der Kosten für die Errichtung öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) eingehoben werden.

Gebühren:
Darunter versteht man Geldleistungen, die für die Benützung bzw. Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen (Wasser, Kanal, Müll) zu entrichten sind.

  • Deckumlage

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    17.12.2009

    Der Gemeinderat ist ermächtigt, die der Gemeinde aus der Haltung männlicher Zuchttiere und der damit im Zusammenhang stehenden Einrichtungen der Vatertierhaltung erwachsenden Kosten auf jene Tierhalter umzulegen, die im abgelaufenen Kalenderjahr die Vatertiere in Anspruch genommen haben (Deckumlage).

    • Für jedes weibliche Tier, das in dem der Einhebung der Umlage vorangegangenen Kalenderjahr ein in der Gemeinde Himmelberg gehaltenes Vatertier, für welches die Gemeinde Himmelberg die Kosten der Vatertierhaltung trägt, in Anspruch genommen hat, ist eine Deckumlage zu entrichten.
    • Die Deckumlage für jedes Rind im Sinne des Abs. 1 wird mit 13,00 Euro festgelegt

    Zur Zahlung der Deckumlage sind jene Tierhalter, die im abgelaufenen Kalenderjahr die Vatertiere in Anspruch genommen haben, verpflichtet.

  • Friedhofsgebühren

    Aufbahrungshalle

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    30.09.2003

    Betrag (inkl. USt):
    € 100,00 je Aufbahrung

  • Grundsteuer

    Grundsteuer von land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    17.06.1992

    Hebesatz v.H./v.T.:
    500 % des Messbetrages

    Grundsteuer von den Grundstücken und Wohnhäuser

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    17.06.1992

    Hebesatz v.H./v.T.:
    500 % des Messbetrages

  • Hundeabgabe und Hundemarke

    Hundeabgabe

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    28.10.2021

    Betrag pro Jahr (inkl. USt):
    € 20,00 je Hund
    € 30,00 je weiteren Hund

    Hundemarke

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    28.10.2021

    Betrag (inkl. USt):
    € 2,50 je Hund

  • Kanalanschlussbeitrag und Kanalgebühren

    Kanalanschlussbeitrag

    für die Anlage des WVO in der Gemeinde Himmelberg

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    21.06.1989 idF 19.09.2002

    Betrag (inkl. USt):
    € 2.543,55 je Bewertungseinheit

    Kanalgebühren

    für die Anlage des WVO in der Gemeinde Himmelberg

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    14.12.2023

    Betrag (inkl. USt):
    ab dem 1. Jänner 2024 € 3,22 je m³ Wasser
    ab dem 1. Jänner 2025 € 3,36 je m³ Wasser
    ab dem 1. Jänner 2026 € 3,48 je m³ Wasser
    ab dem 1. Jänner 2027 € 3,58 je m³ Wasser
    ab dem 1. Jänner 2028 € 3,68 je m³ Wasser

    Bereitstellungsgebühr (Mindestverbrauch):
    60 m³ pro Gebäude

  • Kommunalsteuer

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    BGBl. Nr.: 819/1993

    Hebesatz v.H./v.T.:
    3 % der Bemessungsgrundlage (Summe der Arbeitslöhne)

  • Müllabfuhrgebühren

    Bereitstellungsgebühren (pro Jahr)

    Betrag (inkl. USt):
    € 53,12 je 90/120 Liter Behälter
    € 106,26 je 240 Liter Behälter
    € 354,20 je 800 Liter Behälter
    € 487,30 je 1100 Liter Behälter
    € 53,12 bei Verwendung von Müllsäcken

    Benützungsgebühren

    Betrag (inkl. USt):
    € 4,57 je 90/120 Liter Behälter u. Entleerung
    € 8,04 je 240 Liter Behälter u. Entleerung
    € 30,42 je 800 Liter Behälter u. Entleerung
    € 41,85 je 1100 Liter Behälter u. Entleerung
    € 41,85 je zusätzlichen m³ losen Müll

  • Orts- und Nächtigungstaxe

    Ortstaxe

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    17.04.2012

    Betrag (inkl. USt):
    € 0,40 je Person (ab 17 Jahren) und Nächtigung

    Nächtigungstaxe

    Landesabgabe, welche über die Gemeinde eingehoben wird.

    Betrag (inkl. USt):
    € 0,70 je Person (ab 17 Jahren) und Nächtigung

    Pauschalierte Ortstaxe

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    11.12.2003

    Betrag (inkl. USt) jährlich:
    € 40,00 bis 60 m² Wohnnutzfläche
    € 60,00 von 60 m² bis 100 m² Wohnnutzfläche
    € 80,00 über 100 m² Wohnnutzfläche

    Pauschalierte Nächtigungstaxe

    Landesabgabe, welche über die Gemeinde eingehoben wird.

    Betrag (inkl. USt) jährlich:
    € 70,00 bis 60 m² Wohnnutzfläche
    € 105,00 von 60 m² bis 100 m² Wohnnutzfläche
    € 140,00 über 100 m² Wohnnutzfläche

  • Stutenumlage

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    17.12.2009

    Für jede in der Gemeinde gehaltene, in einem Zuchtbuch eingetragenen Stute ist vom Halter dieser Stute jährlich eine Stutenumlage in Höhe von € 36,00 zu entrichten.

  • Vergnügungssteuer

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    16.12.2010

    Hebesatz v.H./v.T.:
    Bemessungsgrundlage lt. Anlage zu § 5 der Verordnung

  • Wasseranschlussbeitrag und Wasserbezugsgebühren

    Wasseranschlussbeitrag

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    22.08.2017

    Betrag (inkl. USt):
    € 2.543,55 je Bewertungseinheit

    Wasserbezugsgebühren

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    14.12.2021

    Betrag (inkl. USt):
    € 1,50 je m³ / € 0,0015 je Liter Wasser

    Bereitstellungsgebühr (inkl. USt):
    € 50,00 pro Jahr

  • Zweitwohnsitzabgabe

    Verordnung/Beschluss des Gemeinderates vom:
    03.07.2014

    Betrag (inkl. USt):
    je mtl.  €  6,00 bei einer Nutzfläche bis 30 m²
    je mtl. € 14,00 bei einer Nutzfläche von 30 bis 60 m²
    je mtl. € 24,00 bei einer Nutzfläche von 60 bis 90 m²
    je mtl. € 36,00 bei einer Nutzfläche ab 90 m²

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