Gemeinderatssitzungen
Der Termin für die nächste Sitzung des Gemeinderates wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Sitzungsniederschriften
Hinweise zur Veröffentlichung von Niederschriften über Sitzungen des Gemeinderates auf der Internet-Seite der Gemeinde Himmelberg:
- Niederschriften über die Sitzungen des Gemeinderates werden erst nach Unterfertigung durch die dazu bestellten Organe rechtskräftig und können erst danach in die Homepage aufgenommen werden.
- Niederschriften über Sitzungen bzw. Verhandlungsgegenstände des Gemeinderates bei denen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, unterliegen der Geheimhaltung und dürfen nicht veröffentlicht werden.
- Die Verwendung der auf der Gemeindehomepage eingestellten Niederschriften ist nur für den persönlichen Gebrauch des jeweiligen Internetnutzers bestimmt. Die Vervielfältigung und Weitergabe dieser Dokumente oder von Teilen davon bedarf der Zustimmung der Gemeinde Himmelberg.
- Jeder Person steht nach § 45 Abs. 6 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung das Recht zu, in die Originale der endgültigen Niederschriften von öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates während der Amtsstunden Einsicht zu nehmen bzw. gegen Ersatz oder Kosten auch Abschriften und Kopien herzustellen.