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Herzlich Willkommen in der Gemeinde Himmelberg!

Welcome - Benvenuti - Dobrodošli!

Himmelberg liegt im Zentrum Mittelkärntens. Schon bei der Ortseinfahrt fällt das Schloss Biberstein ins Auge. Neben dem kleinen, aber feinen Ortskern wird Himmelberg von vier Bergen umgeben - dem Dragelsberg, dem Zedlitzberg, dem Klatzenberg und dem Saurachberg.

Die Tiebelquellen als Aushängeschild unserer Gemeinde haben hier ihren Ursprung und die Tiebel durchfließt das Tal. Erholungssuchenden bietet das gut ausgebaute Wanderwegenetz viele Möglichkeiten Himmelberg's Natur zu erkunden. Durch die ausgezeichnete Lage befinden sich viele beliebte Ausflugsziele, Seen und auch Skigebiete in unmittelbarer Nähe.

Bürgermeister Heimo Rinösl

Auf einen Blick:

  • Gemeindegröße: 56,85 km2
  • Haushalte: ~ 1.000
  • Seehöhe: 626 m - 1.600 m
  • Bezirk: Feldkirchen in Kärnten
  • Wohnbevölkerung: 2.289*

*) laut Registerzählung 2017

Familienfreundliche Gemeinde
Wir sind eine gesunde und familienfreundliche Gemeinde
Gesunde Gemeinde

Aktuelles

Wasserzählerstandsmeldung

Aktuelles

Wasserzählerstandsmeldung

Die Gemeinde Himmelberg ersucht Sie höflichst um Bekanntgabe des Wasserzählerstandes mit Stichtag zum 31.12.2024.

Bitte die Wasserablesekarte bis 10.01.2025 durch 
          
      •    persönliche Abgabe oder Einwurf in den Gemeindebriefkasten,
      •    per E-Mail an himmelberg@ktn.gde.at
      •    mittels Fax an 04276/2310-16,
      •    oder auf dem Postweg
            (Postgebühr übernimmt die Gemeinde)

retournieren.

Sie können den Verbrauch auch online via Online-Formular erfassen. Klicken Sie dazu hier!

Aktuelles

Heizzuschuss 2024/2025

Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können bis einschließlich 31. März 2025 im Gemeindeamt Himmelberg eingebracht werden.
  • Heizkostenunterstützung in Höhe von  € 180,00

Einkommensgrenze (monatlich) (alle Beträge gerundet)

   

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

   €    1.270,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

   €    1.840,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

   €       360,-

  • Heizkostenunterstützung in Höhe von   € 110,00
   

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

   €    1.510,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

   €    2.080,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

   €       360,-

*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet

Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. Bei Antragstellung sind aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen und eine Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung des Heizzuschusses bekanntzugeben.

Datei-Anhang

Heizzuschuss 2024-2025 Antragsformular.pdf (0.20 MB)

Aktuelles

Information entsprechend der Informationspflicht gemäß § 24a Abs. 1 K-GWVG, LGBl. Nr. 107/1997, idgF

Wasserpreis 2025

  • pro Kubikmeter (inkl. 10% USt.): EUR 2,30
  • pro Liter (inkl. 10% USt.): EUR 0,0023

Aktuelles

Volksbefragung 2025 - Kundmachung Wahlorte und Wahlzeiten

Datei-Anhang

04 Kund_Verfügungen Wahlbehörde_Vbefr2025.pdf (0.08 MB)

Aktuelles

Informationen zum Trinkwasser

Datei-Anhang

Untersuchungsbefund Wass_20241209143511.pdf (0.68 MB)
Besuch vom Nikolaus

Aktuelles

Besuch vom Nikolaus

Am Freitag, den 06. Dezember überraschte der heilige Nikolaus mit seinem Besuch die Kinder der Volksschule und des Kindergartens in Himmelberg. Die Kinder begrüßten ihn mit Liedern und Gedichten und hörten gespannt zu, welche Geschichten der Nikolaus aus dem Goldenen Buch zu erzählen hat. Im Anschluss erhielt jedes Kind sein Nikolaussackerl, das mit großer Freude entgegengenommen wurde.

Aktuelles

Stellungskundmachung 2025 für den Geburtsjahrgang 2007; Information

Unter nachfolgendem Link ist der vorläufige Stellungsplan 2025 für den Geburtsjahrgang 2007 verfügbar. Der vorläufige Stellungsplan ist ein lebendes Dokument und wird bei Bedarf aktualisiert. Darüber hinaus werden alle Wehrpflichtigen im Regelfall 6 bis 8 Wochen, wenn erforderlich jedoch auch früher bzw. auch bis zu 3 Wochen vor dem jeweiligen Stellungstermin, individuell und schriftlich zur Stellung geladen

Link

https://karriere.bundesheer.at/fileadmin/pdf/Stellungspl%C3%A4ne_neu_26.06.2023/Stellungspl%C3%A4ne_2025/1_Version/Stellungsplan_K%C3%A4rnten_2025.pdf

Wir gratulieren zum Jubiläum

Zum 90. Geburtstag - Herrn Wilhelm Jerabek

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Termine

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