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Herzlich Willkommen in der Gemeinde Himmelberg!

Welcome - Benvenuti - Dobrodošli!

Himmelberg liegt im Zentrum Mittelkärntens. Schon bei der Ortseinfahrt fällt das Schloss Biberstein ins Auge. Neben dem kleinen, aber feinen Ortskern wird Himmelberg von vier Bergen umgeben - dem Dragelsberg, dem Zedlitzberg, dem Klatzenberg und dem Saurachberg.

Die Tiebelquellen als Aushängeschild unserer Gemeinde haben hier ihren Ursprung und die Tiebel durchfließt das Tal. Erholungssuchenden bietet das gut ausgebaute Wanderwegenetz viele Möglichkeiten Himmelberg's Natur zu erkunden. Durch die ausgezeichnete Lage befinden sich viele beliebte Ausflugsziele, Seen und auch Skigebiete in unmittelbarer Nähe.

Bürgermeister Heimo Rinösl

Auf einen Blick:

  • Gemeindegröße: 56,85 km2
  • Haushalte: ~ 1.000
  • Seehöhe: 626 m - 1.600 m
  • Bezirk: Feldkirchen in Kärnten
  • Wohnbevölkerung: 2.289*

*) laut Registerzählung 2017

Familienfreundliche Gemeinde
Wir sind eine gesunde und familienfreundliche Gemeinde
Gesunde Gemeinde

Aktuelles

Wasserzählerstandsmeldung

Aktuelles

Wasserzählerstandsmeldung

Die Gemeinde Himmelberg ersucht Sie höflichst um Bekanntgabe des Wasserzählerstandes mit Stichtag zum 31.12.2025.

Bitte die Wasserablesekarte bis 10.01.2026 durch 
          
      •    persönliche Abgabe oder Einwurf in den Gemeindebriefkasten,
      •    per E-Mail an himmelberg@ktn.gde.at
      •    oder mittels Fax an 04276/2310-16

retournieren.

Sie können den Verbrauch auch jederzeit online oder mit dem auf der Selbstablesekarte aufgedruckten QR-Code erfassen.

Amtstafel

Kundmachung - Abänderung der Baubewilligung

Datei-Anhang

KUÄndBaubewJohannSlivsek.pdf (0.13 MB)
Zur Diamantenen Hochzeit - Hans und Hermine Warmuth

Wir gratulieren zum Jubiläum

Zur Diamantenen Hochzeit - Hans und Hermine Warmuth

Aktuelles

Onlinevortrag Katzenhaltung

Katzen sind die häufigsten Haustiere, die in Menschenobhut gehalten werden. Diese wundervollen Geschöpfe werden, leider, sehr oft von uns Menschen nicht verstanden und dadurch kommt es zu Problemen. Durch diese, vermeidbaren, Probleme landen Katzen, viel zu oft, in unseren Tierheimen.

Datei-Anhang

Vortrag_Flyer_TierischGutInformiert_A4.pdf (0.35 MB)

Amtstafel

Kundmachung - Zubau eines Wintergartens (Vereinfachtes Verfahren)

Datei-Anhang

KUVVDrReinhardDanielaLorber.pdf (0.08 MB)
Zum 80. Geburtstag - Herrn Ing. Wolf-Peter Taferner

Wir gratulieren zum Jubiläum

Zum 80. Geburtstag - Herrn Ing. Wolf-Peter Taferner

Aktuelles

Veranstaltungsüberblick 2026

Datei-Anhang

Veranstalungskalender2026GmdeHimmelberg.pdf (0.89 MB)

Aktuelles

Wintereinbruch – Pflichten von und Haus- und Liegenschaftseigentümern

Gemäß § 93 der Straßenverkehrsordnung, haben die Eigentümer von Liegenschaften im Ortsgebiet dafür zu sorgen, dass Gehsteige/Gehwege entlang der Liegenschaften von nicht mehr als 3,00 m Entfernung inklusive der dazugehörigen Stiegenanlagen in der Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Sofern kein Gehsteig/Gehweg vorhanden ist, so ist der Straßenrand in der Breite von 1,00 m zu säubern und zu bestreuen. Ausgenommen von diesen Anrainerpflichten sind nur die Eigentümer von unbebauten land- und forstwirtschaftlichen Liegenschaften

Der Eigentümer ist auch verpflichtet entsprechende Vorkehrungen bei erkennbarer Gefahr von Dachlawinen zu treffen und hat Warntafeln und Warnstangen aufzustellen. Durch die freiwillige und kostenlose fallweise Räumung der Gehsteige der Gemeinde Himmelberg bzw. durch die von der Gemeinde beauftragten Schneeräumer werden die Anrainer nicht von ihren Pflichten gemäß § 93 der STVO befreit. Die Gemeinde Himmelberg übernimmt daher stillschweigend keinerlei Pflichten und Haftungen der an Straßen und Gehsteigen anrainenden Liegenschaftseigentümer. Liegenschaftseigentümer können auch, wenn die Gemeinde fallweise die Räumung und Streuung vornimmt, keinen wie immer gearteten Rechtsanspruch darauf ableiten. Weiters darf noch darauf hingewiesen werden, dass die Anrainer von Straßenanlagen nach § 91 der STVO verpflichtet sind, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Schneeräumung bzw. die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, auszuästen bzw. zu entfernen, damit die Schneeräumung sowie Streuung nicht behindert werden.

Schneemassen aus Objektzufahrten, Parkplätzen etc. dürfen nicht auf die Straße verbracht werden!

Termine

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