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Herzlich Willkommen in der Gemeinde Himmelberg!

Welcome - Benvenuti - Dobrodošli!

Himmelberg liegt im Zentrum Mittelkärntens. Schon bei der Ortseinfahrt fällt das Schloss Biberstein ins Auge. Neben dem kleinen, aber feinen Ortskern wird Himmelberg von vier Bergen umgeben - dem Dragelsberg, dem Zedlitzberg, dem Klatzenberg und dem Saurachberg.

Die Tiebelquellen als Aushängeschild unserer Gemeinde haben hier ihren Ursprung und die Tiebel durchfließt das Tal. Erholungssuchenden bietet das gut ausgebaute Wanderwegenetz viele Möglichkeiten Himmelberg's Natur zu erkunden. Durch die ausgezeichnete Lage befinden sich viele beliebte Ausflugsziele, Seen und auch Skigebiete in unmittelbarer Nähe.

Bürgermeister Heimo Rinösl

Auf einen Blick:

  • Gemeindegröße: 56,85 km2
  • Haushalte: ~ 1.000
  • Seehöhe: 626 m - 1.600 m
  • Bezirk: Feldkirchen in Kärnten
  • Wohnbevölkerung: 2.289*

*) laut Registerzählung 2017

Familienfreundliche Gemeinde
Wir sind eine gesunde und familienfreundliche Gemeinde
Gesunde Gemeinde

Aktuelles

Wasserzählerstandsmeldung

Aktuelles

Wasserzählerstandsmeldung

Die Gemeinde Himmelberg ersucht Sie höflichst um Bekanntgabe des Wasserzählerstandes mit Stichtag zum 31.12.2024.

Bitte die Wasserablesekarte bis 10.01.2025 durch 
          
      •    persönliche Abgabe oder Einwurf in den Gemeindebriefkasten,
      •    per E-Mail an himmelberg@ktn.gde.at
      •    mittels Fax an 04276/2310-16,
      •    oder auf dem Postweg
            (Postgebühr übernimmt die Gemeinde)

retournieren.

Sie können den Verbrauch auch online via Online-Formular erfassen. Klicken Sie dazu hier!

Aktuelles

Heizzuschuss 2024/2025

Anträge auf Gewährung der Heizkostenunterstützung können bis einschließlich 31. März 2025 im Gemeindeamt Himmelberg eingebracht werden.
  • Heizkostenunterstützung in Höhe von  € 180,00

Einkommensgrenze (monatlich) (alle Beträge gerundet)

   

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

   €    1.270,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

   €    1.840,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

   €       360,-

  • Heizkostenunterstützung in Höhe von   € 110,00
   

bei Alleinstehenden / Alleinerziehern

   €    1.510,-

bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen (z.B. Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Elternteil mit volljährigem Kind)

   €    2.080,-

Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person (auch Minderjährige)

   €       360,-

*Alle Beträge auf die zweite Zehnerstelle gerundet

Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen nicht zu berücksichtigen. Bei Antragstellung sind aktuelle Einkommensnachweise vorzulegen und eine Bankverbindung (IBAN) für die Überweisung des Heizzuschusses bekanntzugeben.

Datei-Anhang

Heizzuschuss 2024-2025 Antragsformular.pdf (0.20 MB)

Aktuelles

Blutspendeaktion

Blutspendeaktion

Aktuelles

Blutspendeaktion

Der Blutspendedienst vom Roten Kreuz Kärnten veranstaltet eine Blutabnahme am 

Dienstag, 4. Februar 2025
in der Zeit von 16.00 bis 20.00 Uhr
in der Volksschule Himmelberg. 
 
Die Bevölkerung von Himmelberg und Umgebung wird gebeten, sich recht zahlreich an dieser Blutspendeaktion zu beteiligen.

Blutspenden rettet Leben und bitte den Lichtbildausweis nicht vergessen.

Datei-Anhang

Gemeinde Himmelberg- Himmelberg Volksschule.pdf (0.34 MB)

Aktuelles

Stellenausschreibung - Pflegeassistent (m/w/d)

Für das Seniorenwohnheim „Lindl“ wird ab sofort ein Pflegeassistent (m/w/d) gesucht.

Bewerbungsfrist: 07.02.2025

Datei-Anhang

20250107_Stellenausschreibung Seniorenwohnheim Lindl (002).pdf (0.70 MB)
Kastration von Streunerkatzen 2025

Aktuelles

Kastration von Streunerkatzen 2025

Land Kärnten, Kommunen und Tierärztekammer setzen Kastrationsprojekt für Streunerkatzen und -kater fort – kärntenweit engagieren sich Ehrenamtliche für das Wohl wilder oder verwilderter Streuner – in Österreich gilt Kastrationspflicht für Katzen

Streunerkatzen leben oft in großer Furcht vor Menschen, wodurch sie schwer zu fangen oder überhaupt anzulocken sind. Bei Verletzungen oder Krankheiten bleibt ihnen deshalb meist jede Hilfe verwehrt. Besonders schwierig ist die Situation für nicht kastrierte Kätzinnen, da sie ein- bis dreimal im Jahr trächtig werden und die Aufzucht ihrer Jungen die Tiere stark beansprucht. Vor allem vor dem Winter stehen viele Muttertiere dadurch extrem geschwächt da. Unkastrierte Kater hingegen tragen häufig Revierkämpfe aus, was ihre Gesundheit ebenfalls beeinträchtigen kann. Katzen sind bereits ab einem Alter von fünf Monaten fortpflanzungsfähig und können mehrmals im Jahr Nachwuchs bekommen. Innerhalb weniger Jahre können daher tausende Nachkommen von einer einzigen nicht kastrierten Katze abstammen.

„Die Kastration von Streunerkatzen ist die einzige tierschutzgerechte und langfristig effektive Methode, um das unkontrollierte Wachstum der Population zu stoppen“, betont Tierschutz-Landesrätin Beate Prettner. Deshalb fördert das Land Kärnten auch in diesem Jahr wieder das Kastrationsprojekt für Streunerkatzen. Mit der Maßnahme soll nicht nur die unkontrollierte Vermehrung, sondern auch die Ausbreitung von Krankheiten reduziert werden. „Viele Streunerkatzen tragen Infektionskrankheiten in sich, die für Hauskatzen und in manchen Fällen auch für Menschen gefährlich sein können“, erklärt Prettner weiter. Zu den häufigsten Krankheiten zählen parasitäre Infektionen, die durch Katzenkot auch auf Menschen übertragbar sind.

In Österreich schreibt das Gesetz die Kastration von Freigänger-Katzen vor. Ausgenommen sind nur registrierte Zuchtkatzen, die bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet und in der Heimtierdatenbank eingetragen sind. Bei Missachtung drohen empfindliche Geldstrafen.

Das Streunerkatzen-Katsrationsprojekt in Kärnten wird in Zusammenarbeit zwischen dem Land Kärnten, dem Kärntner Gemeindebund und der Tierärztekammer umgesetzt. Die Gemeinden sind hierbei zentrale Anlaufstelle für besorgte Bürgerinnen und Bürger oder Tierschutzvereine. Sie beantragen die Förderung, während Tierärztinnen und Tierärzte die Kastration und die Kennzeichnung der Katzen mittels Mikrochip übernehmen. „Für jede kastrierte Katze erhalten Tierärztinnen und Tierärzte 80 Euro und verzichten damit auf einen Teil ihres Honorars, um das Projekt zu unterstützen“, erläutert Prettner. Zusätzlich hilft die Firma ANIMAL DATA durch die Vorregistrierung der Mikrochips, damit eingefangene Katzen eindeutig als Streuner erkennbar bleiben.

Das Programm, das seit 2018 läuft, ist ein großer Erfolg: Seit dem Start hat sich die Zahl der Kastrationen ungefähr verdreifacht. Über 1.000 Streunerkatzen konnten zuletzt kastriert werden, 2024 waren über 100 Gemeinden an dem Projekt beteiligt.

Prettner appelliert abschließend an alle Katzen-Besitzerinnen und -Besitzer in Kärnten: „Halten Sie sich bitte an die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Nur so kann verhindert werden, dass verwilderte Katzenpopulationen überhaupt entstehen.“  

Amtstafel

Schuleinschreibung VS Himmelberg

Die Schuleinschreibung an der VS Himmelberg findet am

Freitag 21.02.2025 in der Zeit von 13:00 – 16:00 Uhr statt.
VD Isabell Weißenegger

Aktuelles

Information entsprechend der Informationspflicht gemäß § 24a Abs. 1 K-GWVG, LGBl. Nr. 107/1997, idgF

Wasserpreis 2025

  • pro Kubikmeter (inkl. 10% USt.): EUR 2,30
  • pro Liter (inkl. 10% USt.): EUR 0,0023

Aktuelles

Informationen zum Trinkwasser

Datei-Anhang

Untersuchungsbefund Wass_20241209143511.pdf (0.68 MB)

Termine

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