Kastration von Streunerkatzen 2025
Land Kärnten, Kommunen und Tierärztekammer setzen Kastrationsprojekt für Streunerkatzen und -kater fort – kärntenweit engagieren sich Ehrenamtliche für das Wohl wilder oder verwilderter Streuner – in Österreich gilt Kastrationspflicht für Katzen
Streunerkatzen leben oft in großer Furcht vor Menschen, wodurch sie schwer zu fangen oder überhaupt anzulocken sind. Bei Verletzungen oder Krankheiten bleibt ihnen deshalb meist jede Hilfe verwehrt. Besonders schwierig ist die Situation für nicht kastrierte Kätzinnen, da sie ein- bis dreimal im Jahr trächtig werden und die Aufzucht ihrer Jungen die Tiere stark beansprucht. Vor allem vor dem Winter stehen viele Muttertiere dadurch extrem geschwächt da. Unkastrierte Kater hingegen tragen häufig Revierkämpfe aus, was ihre Gesundheit ebenfalls beeinträchtigen kann. Katzen sind bereits ab einem Alter von fünf Monaten fortpflanzungsfähig und können mehrmals im Jahr Nachwuchs bekommen. Innerhalb weniger Jahre können daher tausende Nachkommen von einer einzigen nicht kastrierten Katze abstammen.
„Die Kastration von Streunerkatzen ist die einzige tierschutzgerechte und langfristig effektive Methode, um das unkontrollierte Wachstum der Population zu stoppen“, betont Tierschutz-Landesrätin Beate Prettner. Deshalb fördert das Land Kärnten auch in diesem Jahr wieder das Kastrationsprojekt für Streunerkatzen. Mit der Maßnahme soll nicht nur die unkontrollierte Vermehrung, sondern auch die Ausbreitung von Krankheiten reduziert werden. „Viele Streunerkatzen tragen Infektionskrankheiten in sich, die für Hauskatzen und in manchen Fällen auch für Menschen gefährlich sein können“, erklärt Prettner weiter. Zu den häufigsten Krankheiten zählen parasitäre Infektionen, die durch Katzenkot auch auf Menschen übertragbar sind.
In Österreich schreibt das Gesetz die Kastration von Freigänger-Katzen vor. Ausgenommen sind nur registrierte Zuchtkatzen, die bei der Bezirkshauptmannschaft gemeldet und in der Heimtierdatenbank eingetragen sind. Bei Missachtung drohen empfindliche Geldstrafen.
Das Streunerkatzen-Katsrationsprojekt in Kärnten wird in Zusammenarbeit zwischen dem Land Kärnten, dem Kärntner Gemeindebund und der Tierärztekammer umgesetzt. Die Gemeinden sind hierbei zentrale Anlaufstelle für besorgte Bürgerinnen und Bürger oder Tierschutzvereine. Sie beantragen die Förderung, während Tierärztinnen und Tierärzte die Kastration und die Kennzeichnung der Katzen mittels Mikrochip übernehmen. „Für jede kastrierte Katze erhalten Tierärztinnen und Tierärzte 80 Euro und verzichten damit auf einen Teil ihres Honorars, um das Projekt zu unterstützen“, erläutert Prettner. Zusätzlich hilft die Firma ANIMAL DATA durch die Vorregistrierung der Mikrochips, damit eingefangene Katzen eindeutig als Streuner erkennbar bleiben.
Das Programm, das seit 2018 läuft, ist ein großer Erfolg: Seit dem Start hat sich die Zahl der Kastrationen ungefähr verdreifacht. Über 1.000 Streunerkatzen konnten zuletzt kastriert werden, 2024 waren über 100 Gemeinden an dem Projekt beteiligt.
Prettner appelliert abschließend an alle Katzen-Besitzerinnen und -Besitzer in Kärnten: „Halten Sie sich bitte an die Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Nur so kann verhindert werden, dass verwilderte Katzenpopulationen überhaupt entstehen.“